Die Kosten für erbrachte Leistungen müssen die Patienten selbst begleichen. Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Kassen in der Regel nicht übernommen. Allerdings übernehmen mittlerweile einige gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Die Bedingungen für eine solche Kostenübernahme variieren, genaue Angaben hierzu kann Ihnen Ihre Krankenkasse geben.
Eine Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung ist zum Beispiel die Anerkennung des Therapeuten durch einen Osteopathieverband.
Ich selbst bin anerkanntes / zertifiziertes Mitglied beim „Verband freier Osteopathen e.V.“ (VFO) und beim „Craniosacral Verband Deutschland e.V.“ (CSVD)
Patienten, die privat versichert, zusatzversichert oder beihilfeberechtigt sind, bekommen von ihrer Versicherung einen Teil der Behandlungskosten erstattet. Die Höhe des Anteils richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag.
Hier eine Übersicht möglicher Kosten für von mir erbrachte Leistungen:
Klassische Homöopathie
- Homöopathische Erstanamnese einschließlich Fallanalyse
Erwachsene » 110,- bis 140,- € / Kinder » 75,- bis 100,- € - Homöopathische Folgeanamnese einschließlich Fallverlaufsanalyse » 33,- bis 60,- €
- Verlaufskontrolle einer homöopathischen Behandlung » 15,- bis 30,-
Homöopathie-Leistungen werden entsprechend dem Aufwand abgerechnet, der Fallanalysearbeiten mit einschließt, auch wenn diese nach dem eigentlichen Patientenkontakt stattfinden. Evtl. Zeitangaben in der Leistungsbeschreibung sind als Hinweis und nicht im Sinne von Stundensätzen zu verstehen.
Rechnungen sind unabhängig von eventueller Erstattung durch Erstattungsstellen zu begleichen.
Leistungslegende entsprechend Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie (LVKH) von 2011. -
Beratung
- Beratung, je nach Zeitaufwand » 15,- bis 30,- €
- Beratung bei posttraumatischer Belastungsstörung pro Beratungseinheit » 60,- €
Rechnungen sind unabhängig von eventueller Erstattung durch Erstattungsstellen zu begleichen.